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06. Mai 2011

Commerzbank-Hauptversammlung 2011: Die Abstimmungsergebnisse im Überblick


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  • Beschlüsse für die weitgehende Rückführung der Stillen Einlagen des SoFFin gefasst
  • Vorstand und Aufsichtsrat entlastet
  • Genehmigtes Kapital und bedingte Kapitalien beschlossen
  • Ergänzungsverlangen abgelehnt


Im Mittelpunkt der heutigen Hauptversammlung der Commerzbank standen die Beschlussfassungen über die Kapitalmaßnahme zur geplanten weitgehenden Rückführung der Stillen Einlagen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin). Darüber hinaus stimmte die Hauptversammlung unter anderem über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie zwei neuer Bedingter Kapitalien ab, die die bisherigen Ermächtigungen ersetzen. Im Einzelnen stimmten die Aktionäre zu den wesentlichen Tagesordnungspunkten wie folgt ab:


Entlastung (TOP 2 und 3)

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden (mit einer Mehrheit von 99,0% beziehungsweise 99,0%) entlastet.


Herabsetzung des rechnerischen Anteils der Aktien am Gezeichneten Kapital (Top 7)

Die Hauptversammlung hat wie vorgeschlagen beschlossen, den rechnerischen Anteil pro Aktie am Grundkapital von 2,60 Euro auf 1,00 Euro neu festzulegen.


Umtauschrecht zu Gunsten des SoFFin, Schaffung eines Bedingten Kapitals (Top 8) sowie Erhöhung des Grundkapitals (Top 9) gemäß FMStBG

Die Hauptversammlung hat mit einer Mehrheit von 98,9% beziehungsweise 98,9% die Voraussetzungen geschaffen, beide Schritte der Kapitalmaßnahme zur weitgehenden Rückführung der Stillen Einlagen des SoFFin wie geplant durchzuführen. Damit ist die wesentliche Bedingung für den Umtausch der im April 2011 bei Aktionären und neuen Investoren platzierten 1.004.149.984 bedingten Pflichtumtauschanleihen (englisch: Conditional Mandatory Exchangeable Notes, CoMEN) in Commerzbank-Aktien mit Gewinnanteilberechtigung ab 1. Januar 2011 eingetreten. Die Inhaber der CoMEN sollen voraussichtlich am 12. Mai 2011 im Tausch für eine CoMEN eine Commerzbank-Aktie mit Gewinnanteilberechtigung ab 1. Januar 2011 erhalten. Zudem wird der SoFFin weitere Stille Einlagen aus dem geschaffenen Bedingten Kapital wandeln, um seine Beteiligung von 25% plus eine Aktie aufrecht zu erhalten. In diesem ersten Schritt der Kapitalmaßnahme werden Stille Einlagen des SoFFin in Höhe von insgesamt 5,7 Milliarden EUR abgelöst. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht sollen anschließend die verbleibenden 5,3 Milliarden Euro aufgenommen werden. Damit soll das angestrebte Gesamtvolumen von 11,0 Milliarden Euro aus der Kapitalmaßnahme zur weitgehenden Rückführung der Stillen Einlagen des SoFFin erreicht werden. Die neuen Aktien sollen den Aktionären voraussichtlich von Ende Mai 2011 bis Anfang Juni 2011 zum Bezug angeboten werden. Dabei sind auch die aus dem ersten Schritt der Kapitalmaßnahme im Tausch gegen CoMEN gelieferten Aktien bezugsberechtigt.


Genehmigtes Kapital (Top 10), Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (Top 11) und Bedingtes Kapital (Top 12)
Zusätzlich wurde die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und eines neuen, einheitlichen Bedingten Kapitals für den SoFFin-Verwässerungsschutz anstelle der bisherigen Regelung beschlossen. Die bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten und das zugehörige Bedingte Kapital werden so ersetzt.


Sonstige Beschlüsse
Auch der vorgeschlagenen Anpassung von § 14 Absatz 1 der Satzung zur Erhöhung der Flexibilität bei der Einberufung von Aufsichtsratssitzungen haben die Aktionäre zugestimmt (Top 13). Das Ergänzungsverlangen (Antrag auf Vertrauensentzug) wurde von der Hauptversammlung abgelehnt (TOP 14).


Die genauen Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Tagesordnungspunkten finden Sie
unter: www.commerzbank.de/hv


Pressekontakt:
Reiner Rossmann +49 69 136 46646
Maximilian Bicker +49 69 136 28696
Simone Fuchs +49 69 136 44910


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