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08. April 2011

Commerzbank lädt ein zur ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2011

DIESE PRESSEMITTEILUNG BZW. DIE IN DIESER PRESSEMITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN BESTIMMT.

  • Beschlüsse über Kapitalerhöhungen zur Rückführung von Stillen Einlagen des SoFFin
  • Aufhebung der bestehenden Ermächtigungen und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie zwei neuer Bedingter Kapitalien

Die Commerzbank lädt ihre Aktionäre für Freitag, den 6. Mai 2011, zur ordentlichen Hauptversammlung in die Jahrhunderthalle in Frankfurt ein. Auf der Tagesordnung stehen die üblichen Regularien wie Vorlage des Konzern- und Einzelabschlusses 2010 (Top 1), die Entlastung der Gremien (Top 2, 3) und die Wahl des Abschlussprüfers (Top 4, 5).

Hervorzuheben sind folgende weitere Tagesordnungspunkte:

Bericht über die Transaktion zur Rückführung der Stillen Einlagen des SoFFin (Top 6)

Wie bekannt plant die Commerzbank, die Stillen Einlagen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in Höhe von 16,2 Milliarden Euro bis Juni 2011 weitgehend zurückzuführen. Die Bank hat hierfür eine Kapitalmaßnahme vorgesehen, die in zwei Schritten ein Gesamtvolumen von 11,0 Milliarden Euro umfassen soll. Vorgesehen ist, dass der SoFFin nach Durchführung des ersten und zweiten Schritts weiterhin mit einem Anteil von 25 % plus 1 Aktie am Grundkapital der Commerzbank beteiligt ist. Zu dem Bericht des Vorstands über die Gesamttransaktion zur weitgehenden Rückführung der Stillen Einlagen des SoFFin ist keine Beschlussfassung erforderlich.

Herabsetzung des rechnerischen Anteils der Aktien am Gezeichneten Kapital (Top 7)

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den rechnerischen Anteil pro Aktie am Grundkapital neu festzulegen. Dazu sollen 2,1 Milliarden Euro des zum 31. Dezember 2010 im HGB-Abschluss der Commerzbank AG ausgewiesenen Gezeichneten Kapitals (insgesamt 3,5 Milliarden Euro) in die nicht ausschüttungsfähige Kapitalrücklage eingestellt werden. Diese bilanzielle Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Eigenkapitals oder die Zahl der ausgegebenen Aktien. Commerzbank-Aktien haben keinen Nennbetrag. Die Maßnahme führt daher nur dazu, dass der rechnerische Anteil einer Aktie am Gezeichneten Kapital von 2,60 Euro auf 1,00 Euro zurückgeht.

Umtauschrecht zu Gunsten des SoFFin, Schaffung eines Bedingten Kapitals gemäß FMStBG (Top 8)

Im ersten Schritt der vorgesehenen Kapitalmaßnahme wird die Commerzbank AG bis zu rund 1,0 Milliarden bedingte Pflichtumtauschanleihen (englisch: Conditional Mandatory Exchangeable Notes, kurz CoMEN) begeben. Investoren, die am 6. April zum Börsenschluss im Besitz von Commerzbank-Aktien waren, haben ein Erwerbsrecht; das heißt, sie können für je 1 Aktie 1 CoMEN erwerben. Dem SoFFin steht kein Erwerbsrecht zu. Die CoMEN sollen nach der entsprechenden Beschlussfassung der Hauptversammlung in neue auf den Inhaber lautende Stückaktien umgetauscht werden. Die dafür erforderlichen neuen Aktien sollen durch Wandlung Stiller Einlagen des SoFFin entstehen. Der SoFFin erhält im Gegenzug den Bruttoerlös aus der Platzierung der CoMEN. Zur Beibehaltung seines Anteils in Höhe von 25 % plus 1 Aktie und abhängig vom Volumen der Transaktion wird der SoFFin zudem zusätzliche Stille Einlagen in bis zu 335 Millionen Aktien wandeln. Dazu soll ein neues Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu rund 1,3 Milliarden auf den Inhaber lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2011/I) sowie ein entsprechendes Umtauschrecht des SoFFin geschaffen werden. Die genaue Anzahl der CoMEN und ihr Erwerbspreis sollen am Ende der Erwerbsfrist (Bookbuilding) ¿ voraussichtlich am 13. April 2011 ¿ festgelegt werden. Der Ausgabebetrag der neuen Stückaktien aus dem neuen Bedingten Kapital soll dem Erwerbspreis der CoMEN entsprechen.

Erhöhung des Grundkapitals gemäß FMStBG (Top 9)

Als zweiter Schritt der vorgesehenen Kapitalmaßnahme soll zeitnah nach der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht durchgeführt werden. Diese Kapitalerhöhung soll so bemessen werden, dass die Stillen Einlagen in beiden Schritten zusammen um insgesamt 11,0 Milliarden Euro zurückgeführt werden können. Die neuen Aktien sollen den Aktionären ¿ einschließlich des SoFFin ¿ voraussichtlich von Ende Mai 2011 bis Anfang Juni 2011 zum Bezug angeboten werden. Bezugsberechtigt sind auch die Aktien, die aus dem unter Top 8 zu beschließenden Bedingten Kapital entstanden sind. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnanteilberechtigt. Der SoFFin soll anstelle einer Bareinlage Stille Einlagen in entsprechender Höhe einbringen. Die der Bank aus der Kapitalerhöhung zufließenden Mittel werden nach Abzug der Emissionskosten zur Rückzahlung Stiller Einlagen verwendet. Der Bezugspreis je Aktie wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation festgesetzt. Die endgültige Anzahl der neuen Aktien ergibt sich aus dem Verhältnis des insgesamt zur SoFFin-Rückführung angestrebten Emissionserlöses (11,0 Milliarden Euro) ¿ abzüglich des im ersten Schritt erzielten Transaktionsvolumens ¿ zum Bezugspreis. Das Bezugsverhältnis hängt von der endgültigen Zahl der angebotenen Aktien ab.

Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010 und Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (Top 10)

Die vorliegenden Ermächtigungen des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals sollen an das gemäß Top 7 neu festgesetzte Grundkapital der Commerzbank angepasst werden. Dafür soll das bestehende Genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu 2,0 Milliarden Euro und mit einer Laufzeit bis zum 5. Mai 2016 beschlossen werden (Genehmigtes Kapital 2011). Das Genehmigte Kapital kann sowohl gegen Bar- als auch gegen Sacheinlagen ausgenutzt werden und soll an die Stelle der bestehenden Ermächtigungen (Genehmigtes Kapital 2010) treten.

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (Top 11)
Auch die bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten soll entsprechend angepasst werden. Der Vorstand soll ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Mai 2016 einmalig oder mehrmals Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis 7,5 Milliarden Euro auszugeben. Diese Wertpapiere können Wandlungs- oder Optionsrechte gewähren, die zum Bezug von bis zu 665 Millionen Commerzbank-Aktien aus einem neuen Bedingten Kapital (2011/II) in Höhe von bis zu 665 Millionen Euro berechtigen. Die neue Ermächtigung ersetzt die von der Hauptversammlung am 19. Mai 2010 erteilte Ermächtigung (Bedingtes Kapital 2010/I).

Aufhebung der Bedingten Kapitalien 2009 sowie 2010/II und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals (Top 12)

Auf der Hauptversammlung soll außerdem ein neues Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu 888 Millionen Euro geschaffen werden, das in bis zu 888 Millionen Aktien eingeteilt ist (Bedingtes Kapital 2011/III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Umtauschrechten des SoFFin. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie der SoFFin von dem Umtauschrecht Gebrauch macht, um seine Beteiligungsquote am Grundkapital der Commerzbank in Höhe von 25 % plus 1 Aktie zu halten. Die von der Hauptversammlung 2009 und 2010 beschlossenen Ermächtigungen zum Verwässerungsschutz des SoFFin (Bedingtes Kapital 2009 sowie Bedingtes Kapital 2010/II) werden im Gegenzug aufgehoben.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ende des 2. Mai 2011 angemeldet haben. Auszüge aus der Hauptversammlung der Commerzbank können am 6. Mai 2011 ab 10.00 Uhr live im Internet verfolgt werden. Ein entsprechender Zugang wird unter www.commerzbank.de/hv zur Verfügung gestellt werden.

Den vollständigen Text der Einladung zur Hauptversammlung 2011 inklusive der Tagesordnung und den Erläuterungen zu den einzelnen Punkten finden Sie ebenfalls unter www.commerzbank.de/hv.


Pressekontakt:
Reiner Roßmann +49 69 136 46646
Simone Fuchs +49 69 136 44910


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Über die Commerzbank

Die Commerzbank ist führend bei Privat- und Firmenkunden in Deutschland. Mit den Segmenten Privatkunden, Mittelstandsbank, Corporates & Markets, Central & Eastern Europe sowie Asset Based Finance bietet die Bank ihren Kunden ein attraktives Produktportfolio und ist insbesondere für den exportorientierten Mittelstand ein starker Partner in Deutschland und weltweit. Mit rund 1.200 Filialen verfügt die Commerzbank zukünftig über eines der dichtesten Filialnetze der deutschen Privatbanken. Sie hat rund 60 Standorte in 50 Ländern und betreut 14 Millionen Privat- sowie 1 Million Geschäfts- und Firmenkunden weltweit. Im Jahr 2010 erwirtschaftete sie mit 59.100 Mitarbeitern Bruttoerträge von 12,7 Milliarden Euro.


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Disclaimer

Diese Veröffentlichung dient Informationszwecken und stellt we¬der einen Prospekt noch ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Commerzbank AG dar. Das Angebot er¬folgt ausschließlich durch und auf der Basis des gebilligten und veröffentlich¬ten Wertpapierprospekts (bestehend aus einem Registrierungsformular, einer Wertpapierbeschreibung und einer Zusammenfassung sowie etwaiger Nachträge dazu, zusammen, der ¿Wertpapierprospekt¿). Eine Anlageent¬scheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der COMMERZBANK AG sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapier¬prospekt ist bei der COMMERZBANK AG (Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main) und auf der Webseite der COMMERZBANK AG unter www.commerzbank.com kostenfrei erhältlich.¿

Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur nach vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der ¿Securities Act¿) oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Hierin erwähnte Wertpapiere der Commerzbank AG sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act oder den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates registriert und dürfen daher nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden, es sei denn sie werden gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act oder den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht Gegenstand dieser Gesetze ist, angeboten und verkauft. Die Commerzbank AG beabsichtigt nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Diese Mitteilung ist nur gerichtet an (I) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder (II) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in derzeit gültiger Fassung (die ¿Verordnung¿) fallen oder (III) ¿high net worth companies¿ und andere Personen, die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Verordnung erfasst sind und an die sie rechtmäßig gerichtet werden kann (alle solche Personen im Folgenden ¿Relevante Personen¿ genannt). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht aufgrund dieser Mitteilung oder ihres Inhalts tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen (Stabilization/Regulation (EC) 2273/2003).

Diese Mitteilung enthält Aussagen über die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung des Unternehmens sowie das erwartete zukünftige Ergebnis je Aktie, Restrukturierungskosten und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen periodisch auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.

DIESE PRESSEMITTEILUNG BZW. DIE IN DIESER PRESSEMITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN BESTIMMT.

  • Beschlüsse über Kapitalerhöhungen zur Rückführung von Stillen Einlagen des SoFFin
  • Aufhebung der bestehenden Ermächtigungen und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie zwei neuer Bedingter Kapitalien

Die Commerzbank lädt ihre Aktionäre für Freitag, den 6. Mai 2011, zur ordentlichen Hauptversammlung in die Jahrhunderthalle in Frankfurt ein. Auf der Tagesordnung stehen die üblichen Regularien wie Vorlage des Konzern- und Einzelabschlusses 2010 (Top 1), die Entlastung der Gremien (Top 2, 3) und die Wahl des Abschlussprüfers (Top 4, 5).

Hervorzuheben sind folgende weitere Tagesordnungspunkte:

Bericht über die Transaktion zur Rückführung der Stillen Einlagen des SoFFin (Top 6)

Wie bekannt plant die Commerzbank, die Stillen Einlagen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in Höhe von 16,2 Milliarden Euro bis Juni 2011 weitgehend zurückzuführen. Die Bank hat hierfür eine Kapitalmaßnahme vorgesehen, die in zwei Schritten ein Gesamtvolumen von 11,0 Milliarden Euro umfassen soll. Vorgesehen ist, dass der SoFFin nach Durchführung des ersten und zweiten Schritts weiterhin mit einem Anteil von 25 % plus 1 Aktie am Grundkapital der Commerzbank beteiligt ist. Zu dem Bericht des Vorstands über die Gesamttransaktion zur weitgehenden Rückführung der Stillen Einlagen des SoFFin ist keine Beschlussfassung erforderlich.

Herabsetzung des rechnerischen Anteils der Aktien am Gezeichneten Kapital (Top 7)

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den rechnerischen Anteil pro Aktie am Grundkapital neu festzulegen. Dazu sollen 2,1 Milliarden Euro des zum 31. Dezember 2010 im HGB-Abschluss der Commerzbank AG ausgewiesenen Gezeichneten Kapitals (insgesamt 3,5 Milliarden Euro) in die nicht ausschüttungsfähige Kapitalrücklage eingestellt werden. Diese bilanzielle Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Eigenkapitals oder die Zahl der ausgegebenen Aktien. Commerzbank-Aktien haben keinen Nennbetrag. Die Maßnahme führt daher nur dazu, dass der rechnerische Anteil einer Aktie am Gezeichneten Kapital von 2,60 Euro auf 1,00 Euro zurückgeht.

Umtauschrecht zu Gunsten des SoFFin, Schaffung eines Bedingten Kapitals gemäß FMStBG (Top 8)

Im ersten Schritt der vorgesehenen Kapitalmaßnahme wird die Commerzbank AG bis zu rund 1,0 Milliarden bedingte Pflichtumtauschanleihen (englisch: Conditional Mandatory Exchangeable Notes, kurz CoMEN) begeben. Investoren, die am 6. April zum Börsenschluss im Besitz von Commerzbank-Aktien waren, haben ein Erwerbsrecht; das heißt, sie können für je 1 Aktie 1 CoMEN erwerben. Dem SoFFin steht kein Erwerbsrecht zu. Die CoMEN sollen nach der entsprechenden Beschlussfassung der Hauptversammlung in neue auf den Inhaber lautende Stückaktien umgetauscht werden. Die dafür erforderlichen neuen Aktien sollen durch Wandlung Stiller Einlagen des SoFFin entstehen. Der SoFFin erhält im Gegenzug den Bruttoerlös aus der Platzierung der CoMEN. Zur Beibehaltung seines Anteils in Höhe von 25 % plus 1 Aktie und abhängig vom Volumen der Transaktion wird der SoFFin zudem zusätzliche Stille Einlagen in bis zu 335 Millionen Aktien wandeln. Dazu soll ein neues Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu rund 1,3 Milliarden auf den Inhaber lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2011/I) sowie ein entsprechendes Umtauschrecht des SoFFin geschaffen werden. Die genaue Anzahl der CoMEN und ihr Erwerbspreis sollen am Ende der Erwerbsfrist (Bookbuilding) ¿ voraussichtlich am 13. April 2011 ¿ festgelegt werden. Der Ausgabebetrag der neuen Stückaktien aus dem neuen Bedingten Kapital soll dem Erwerbspreis der CoMEN entsprechen.

Erhöhung des Grundkapitals gemäß FMStBG (Top 9)

Als zweiter Schritt der vorgesehenen Kapitalmaßnahme soll zeitnah nach der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht durchgeführt werden. Diese Kapitalerhöhung soll so bemessen werden, dass die Stillen Einlagen in beiden Schritten zusammen um insgesamt 11,0 Milliarden Euro zurückgeführt werden können. Die neuen Aktien sollen den Aktionären ¿ einschließlich des SoFFin ¿ voraussichtlich von Ende Mai 2011 bis Anfang Juni 2011 zum Bezug angeboten werden. Bezugsberechtigt sind auch die Aktien, die aus dem unter Top 8 zu beschließenden Bedingten Kapital entstanden sind. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnanteilberechtigt. Der SoFFin soll anstelle einer Bareinlage Stille Einlagen in entsprechender Höhe einbringen. Die der Bank aus der Kapitalerhöhung zufließenden Mittel werden nach Abzug der Emissionskosten zur Rückzahlung Stiller Einlagen verwendet. Der Bezugspreis je Aktie wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation festgesetzt. Die endgültige Anzahl der neuen Aktien ergibt sich aus dem Verhältnis des insgesamt zur SoFFin-Rückführung angestrebten Emissionserlöses (11,0 Milliarden Euro) ¿ abzüglich des im ersten Schritt erzielten Transaktionsvolumens ¿ zum Bezugspreis. Das Bezugsverhältnis hängt von der endgültigen Zahl der angebotenen Aktien ab.

Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010 und Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (Top 10)

Die vorliegenden Ermächtigungen des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals sollen an das gemäß Top 7 neu festgesetzte Grundkapital der Commerzbank angepasst werden. Dafür soll das bestehende Genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu 2,0 Milliarden Euro und mit einer Laufzeit bis zum 5. Mai 2016 beschlossen werden (Genehmigtes Kapital 2011). Das Genehmigte Kapital kann sowohl gegen Bar- als auch gegen Sacheinlagen ausgenutzt werden und soll an die Stelle der bestehenden Ermächtigungen (Genehmigtes Kapital 2010) treten.

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (Top 11)
Auch die bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten soll entsprechend angepasst werden. Der Vorstand soll ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Mai 2016 einmalig oder mehrmals Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis 7,5 Milliarden Euro auszugeben. Diese Wertpapiere können Wandlungs- oder Optionsrechte gewähren, die zum Bezug von bis zu 665 Millionen Commerzbank-Aktien aus einem neuen Bedingten Kapital (2011/II) in Höhe von bis zu 665 Millionen Euro berechtigen. Die neue Ermächtigung ersetzt die von der Hauptversammlung am 19. Mai 2010 erteilte Ermächtigung (Bedingtes Kapital 2010/I).

Aufhebung der Bedingten Kapitalien 2009 sowie 2010/II und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals (Top 12)

Auf der Hauptversammlung soll außerdem ein neues Bedingtes Kapital in Höhe von bis zu 888 Millionen Euro geschaffen werden, das in bis zu 888 Millionen Aktien eingeteilt ist (Bedingtes Kapital 2011/III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Umtauschrechten des SoFFin. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie der SoFFin von dem Umtauschrecht Gebrauch macht, um seine Beteiligungsquote am Grundkapital der Commerzbank in Höhe von 25 % plus 1 Aktie zu halten. Die von der Hauptversammlung 2009 und 2010 beschlossenen Ermächtigungen zum Verwässerungsschutz des SoFFin (Bedingtes Kapital 2009 sowie Bedingtes Kapital 2010/II) werden im Gegenzug aufgehoben.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ende des 2. Mai 2011 angemeldet haben. Auszüge aus der Hauptversammlung der Commerzbank können am 6. Mai 2011 ab 10.00 Uhr live im Internet verfolgt werden. Ein entsprechender Zugang wird unter www.commerzbank.de/hv zur Verfügung gestellt werden.

Den vollständigen Text der Einladung zur Hauptversammlung 2011 inklusive der Tagesordnung und den Erläuterungen zu den einzelnen Punkten finden Sie ebenfalls unter www.commerzbank.de/hv.


Pressekontakt:
Reiner Roßmann +49 69 136 46646
Simone Fuchs +49 69 136 44910


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Über die Commerzbank

Die Commerzbank ist führend bei Privat- und Firmenkunden in Deutschland. Mit den Segmenten Privatkunden, Mittelstandsbank, Corporates & Markets, Central & Eastern Europe sowie Asset Based Finance bietet die Bank ihren Kunden ein attraktives Produktportfolio und ist insbesondere für den exportorientierten Mittelstand ein starker Partner in Deutschland und weltweit. Mit rund 1.200 Filialen verfügt die Commerzbank zukünftig über eines der dichtesten Filialnetze der deutschen Privatbanken. Sie hat rund 60 Standorte in 50 Ländern und betreut 14 Millionen Privat- sowie 1 Million Geschäfts- und Firmenkunden weltweit. Im Jahr 2010 erwirtschaftete sie mit 59.100 Mitarbeitern Bruttoerträge von 12,7 Milliarden Euro.


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Diese Veröffentlichung dient Informationszwecken und stellt we¬der einen Prospekt noch ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Commerzbank AG dar. Das Angebot er¬folgt ausschließlich durch und auf der Basis des gebilligten und veröffentlich¬ten Wertpapierprospekts (bestehend aus einem Registrierungsformular, einer Wertpapierbeschreibung und einer Zusammenfassung sowie etwaiger Nachträge dazu, zusammen, der ¿Wertpapierprospekt¿). Eine Anlageent¬scheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der COMMERZBANK AG sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapier¬prospekt ist bei der COMMERZBANK AG (Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main) und auf der Webseite der COMMERZBANK AG unter www.commerzbank.com kostenfrei erhältlich.¿

Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur nach vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der ¿Securities Act¿) oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Hierin erwähnte Wertpapiere der Commerzbank AG sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act oder den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates registriert und dürfen daher nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden, es sei denn sie werden gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act oder den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht Gegenstand dieser Gesetze ist, angeboten und verkauft. Die Commerzbank AG beabsichtigt nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Diese Mitteilung ist nur gerichtet an (I) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder (II) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in derzeit gültiger Fassung (die ¿Verordnung¿) fallen oder (III) ¿high net worth companies¿ und andere Personen, die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Verordnung erfasst sind und an die sie rechtmäßig gerichtet werden kann (alle solche Personen im Folgenden ¿Relevante Personen¿ genannt). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht aufgrund dieser Mitteilung oder ihres Inhalts tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen (Stabilization/Regulation (EC) 2273/2003).

Diese Mitteilung enthält Aussagen über die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung des Unternehmens sowie das erwartete zukünftige Ergebnis je Aktie, Restrukturierungskosten und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen periodisch auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.

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