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31. März 2008

VIP Medienfonds 4: Erstes Urteil eines Oberlandesgerichts zu Gunsten der Commerzbank

In Sachen VIP Medienfonds 4 hat das Oberlandesgericht Celle in einem aktuellen Urteil vom 19. März 2008 eine Entscheidung des Landgerichts Hannover vom vergangenen August bestätigt und die Berufung einer Anlegerin zurückgewiesen. Diese hatte die Commerzbank auf Rückübertragung ihrer Beteiligung an dem Filmfonds verklagt und war damit in erster Instanz gescheitert. Das OLG geht in der Bestätigung dieses Urteils zu Gunsten der Bank davon aus, dass diese eine ordnungsgemäße Plausibilitätsprüfung vorgenommen hat und die Anlegerin richtig beraten worden ist. Das OLG Celle hat sich in seiner Begründung ausdrücklich mit dem Urteil des OLG München vom vergangenen Dezember auseinandergesetzt und in seiner Entscheidung darauf Bezug genommen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Die Commerzbank sieht sich durch das Urteil des OLG Celle in der Auffassung bestätigt, dass sie ihren Aufgaben und Verpflichtungen bei der Vermittlung von Filmfonds-Beteiligungen jederzeit korrekt nachgekommen ist.

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