23. April 2007
VIP Medienfonds 3 und 4: Erste Klagen gegen die Commerzbank abgewiesen
Wie bekannt, war die Commerzbank bei den VIP Medienfonds 3 und 4 als Vermittler tätig. Einige Käufer dieser Anteile haben die Bank - trotz eines von der Bank erklärten Verjährungsverzichts und noch ungeklärter Steuerfragen - aufgrund angeblicher Falschberatung und nicht ordnungsgemäßer Prüfung der Fondsprospekte verklagt. Nun hat das Landgericht München in Pilotverfahren, die auf Klägerseite von der Anwaltskanzlei KTAG geführt wurden, die ersten beiden klageabweisenden Urteile gefällt. Danach bestehen keine Ansprüche gegen die Commerzbank. Die Bank hat somit ihren Kunden die Beteiligung ordnungsgemäß vermittelt und eine korrekte Plausibilitätsprüfung der Fondsprospekte vorgenommen.