08. März 2011
Commerzbank plant Umtauschangebot ohne betragsmäßige Begrenzung für zwei ausstehende Nachranganleihen
NICHT ZUR ÜBERMITTLUNG IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DIE REPUBLIK ITALIEN UND NICHT AN PERSONEN, DIE SICH DORT AUFHALTEN ODER DORT WOHNHAFT SIND.
Die Commerzbank plant, Investoren dazu einzuladen, ihr ein Umtauschangebot ohne betragsmäßige Begrenzung für zwei von der Bank vormals begebene ausstehende Nachranganleihen zu unterbreiten. Die Anleihen mit einem Gesamtnominalvolumen in Höhe von 2.000.000.000 Euro können in eine neue in Euro notierende Nachranganleihe mit einer Laufzeit bis 2019 getauscht werden. Die neue Nachranganleihe wird von der Commerzbank begeben. Die Halter der Emission 1.250.000.000 Euro nachrangige Schuldverschreibung von 2006/2016 (ISIN DE000CB07899) und die Halter der Emission 750.000.000 Euro nachrangige Schuldverschreibung von 2007/2017 (ISIN DE000CB8AUX7) können der Commerzbank ihre Teilschuldverschreibungen im Tausch gegen Teilschuldverschreibungen der neuen Anleihe anbieten. Die Umtauschperiode beginnt am 8. März 2011 und endet voraussichtlich am 17. März 2011.
Commerzbank AG
Kaiserplatz
60261 Frankfurt am Main
Deutschland
ISIN: DE0008032004
WKN: 803200
Notiert
Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Terminbörse EUREX; London, SIX
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NICHT ZUR ÜBERMITTLUNG AN PERSONEN, DIE SICH IN DER REPUBLIK ITALIEN AUFHALTEN ODER DORT WOHNHAFT SIND.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Schuldverschreibungen und der Aktien der Commerzbank) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an bzw. für Rechnung von U.S.-amerikanischen Personen verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder den jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre, noch an U.S.-amerikanische Personen oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder versendet werden. Es wird kein Angebot der Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten gemacht.
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