Jahreswechsel 2023: Das ändert sich für Verbraucher
15.12.2022 – Inflationsausgleichsgesetz, höheres Kindergeld und Verlängerung der Homeoffice-Pauschale: Das neue Jahr hält für viele Menschen Entlastungen bereit.

Mit spürbaren Entlastungen durch die Krise
Das neue Jahr bringt einige gute Neuigkeiten mit. Von Familien über Beschäftigte im Gesundheitswesen bis hin zu Arbeitnehmern und Besitzern von Solaranlagen: Viele dürfen sich 2023 über Steuererleichterungen freuen. In diesem Artikel erfahren Sie, was sich steuerlich ändert und welche neuen Gesetze und Regelungen für Sie im Alltag greifen.
Mehr Netto vom Brutto durch das Inflationsausgleichsgesetz
Der aktuelle Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes sieht eine Anpassung der bestehenden Einkommensteuertarife für 2023 und 2024 vor. Auf diese Weise versucht der Gesetzgeber, der kalten Progression entgegenzuwirken und die Steuerlast der Verbraucher an die Inflation anzupassen. So möchte er verhindern, dass rund 48 Millionen Steuerzahler durch die aktuelle Situation noch höhere Abgaben leisten müssen und damit weniger Netto vom Brutto im Portemonnaie haben.
Die Änderungen auf einen Blick:
- Der Grundfreibeitrag wird angehoben: Er steigt am 1. Januar 2023 um 285€ auf 10.632€. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 300€ auf 10.932€ geplant.
- Die sogenannten Tarif-Eckwerte, die die Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer festlegen, verschieben sich mit Blick auf die zu erwartenden Inflationswerte nach oben. Das bedeutet, dass der Spitzensteuersatz 2023 erst bei 61.972€ greifen soll und nicht wie bisher bei 58.597€. Im Jahr 2024 ist eine erneute Anhebung auf 63.515€ vorgesehen. Die Tarif-Eckwerte zur sogenannten "Reichensteuer" bleiben dagegen unverändert.
- Der Verwaltungsaufwand reduziert sich: Mit den geplanten Änderungen entfällt für einige Bürgerinnen und Bürger die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Durch die angepassten Einkommensteuertarife spart zum Beispiel ein Ehepaar mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000€ rund 344€ pro Jahr – sofern der Splittingtarif zur Anwendung kommt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt auf seiner Website eine Tabelle mit einer Berechnung beispielhafter Entlastungen je Einkommensgruppe zur Verfügung.
Die Eckpunkte des geplanten Inflationsausgleichsgesetz
SteuersatzEingangssteuersatz | Aktuell zu versteuerndes Einkommen10.348€ bis 14.926€ | 2023 (zu versteuerndes Einkommen)10.633€ bis 15.786€ | 2024 (zu versteuerndes Einkommen)10.993€ bis 16.179€ |
SteuersatzProgressionsphase | Aktuell zu versteuerndes Einkommen14.927€ bis 58.596€ | 2023 (zu versteuerndes Einkommen)15.787€ bis 61.971€ | 2024 (zu versteuerndes Einkommen)16.180€ bis 63.514€ |
SteuersatzSpitzensteuersatz (42%) | Aktuell zu versteuerndes Einkommenab 58.597€ bis 277.825€ | 2023 (zu versteuerndes Einkommen)61.972€ bis 277.825€ | 2024 (zu versteuerndes Einkommen)63.515€ bis 277.825€ |
Steuersatz"Reichensteuer" (45%) | Aktuell zu versteuerndes Einkommenab 277.826€ | 2023 (zu versteuerndes Einkommen)ab 277.826€ | 2024 (zu versteuerndes Einkommen)ab 277.826€ |
Quelle: BMF, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 15.09.2022
Homeoffice-Pauschale wird verlängert und verbessert
Ursprünglich sollte die Pauschale im Jahr 2022 auslaufen – nun gilt sie weiterhin im Jahr 2023. Wer von zu Hause arbeitet, kann nach wie vor 5€ pro Homeoffice-Tag in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. War die Pauschale aber bislang bei 600€ im Jahr gedeckelt, können nun bis zu 1.000€ jährlich abgesetzt werden. Das bedeutet, dass sogar 200 statt 120 Tage am heimischen Schreibtisch begünstigt sind. Gut zu wissen: Um die Pauschale in Anspruch zu nehmen, muss kein eigenes häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung stehen.
Gezielte Unterstützung für Familien
Auch Familien können sich freuen: Zum Jahresanfang steigt nicht nur das Kindergeld, sondern auch der Kinderfreibetrag.
Der Kinderfreibetrag wird für jeden Elternteil sukzessive bis 2024 um insgesamt 264€ erhöht:
- Rückwirkend wird der Betrag im Jahr 2022 von 2.730€ auf 2.810€ angehoben.
- Im Jahr 2023 steigt er von 2.810€ auf 2.880€ und in 2024 von 2.880€ auf 2.994€.
Die Erhöhung des Kindergeldes erfolgt 2023 dagegen in einem Schritt. Familien erhalten ab 1. Januar für jedes Kind pro Monat 250 Euro. Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich. Für das vierte und jedes weitere Kind bleibt das Kindergeld dagegen mit 250 Euro pro Monat unverändert. Von der Erhöhung profitieren auch einkommensschwache Familien, die keine Einkommensteuer zahlen.
Die Erhöhung des Kindergeldes pro Monat im Detail
Je Kind1. Kind | Kindergeld aktuell219€ | Kindergeld ab 2023250€ |
Je Kind2. Kind | Kindergeld aktuell219€ | Kindergeld ab 2023250€ |
Je Kind3. Kind | Kindergeld aktuell225€ | Kindergeld ab 2023250€ |
Je Kind4. Kind und weitere Kinder jeweils | Kindergeld aktuell250€ | Kindergeld ab 2023250€ |
Erleichterung für Unterhaltszahlende
Der aktuelle Unterhaltshöchstbetrag wird für 2022 rückwirkend von 9.984€ auf 10.347€ angehoben. Das hat zur Folge, dass deutlich mehr Unterhaltsleistungen bei der Steuer geltend gemacht werden können. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für eine Berufsausbildung oder der Unterhalt für eine unterhaltsberechtigte Person. In Zukunft sollen Anpassungen mit einem dynamischen Verweis auf den Grundfreibetrag automatisiert erfolgen.
Was sich noch ändert
Neben den Reformen im Bereich der Einkommensteuer gibt es weitere Gesetze und Regelungen, die Verbrauchern in 2023 den Alltag erleichtern werden.
Gelber Zettel bei Krankmeldungen entfällt
Endlich ist sie da: die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ab dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich krankmelden, keinen gelben Zettel mehr beim Arbeitgeber und der Krankenkasse einreichen. Die Krankmeldung wird nun digitalisiert von der Krankenkasse direkt an das Unternehmen weitergeleitet. Wer sich nicht wohl fühlt, muss den Arbeitgeber nur noch formlos über eine Erkrankung informieren, zum Beispiel per Telefon oder E-Mail.
Mehr Geld für Beschäftigte im Gesundheitswesen
Pflegekräfte in Krankenhäusern oder Altenheimen arbeiten meist weit über die Grenzen ihrer Belastung. Nun können sich die rund 1,2 Millionen Beschäftigten freuen: In der Pflege soll der Mindestlohn bis Ende 2023 in zwei weiteren Schritten angehoben werden. Bereits im April 2022 wurden die Sätze erhöht. Am 1. September 2022 trat die zweite Erhöhung in Kraft.
Anhebung des Pflegemindestlohns pro Stunde in 2023
Zeitpunkt01. Mai 2023 | Pflegehilfskraft13,90€ | Qualifizierte Hilfskraft14,90€ | Pflegefachkraft17,65€ |
Zeitpunkt01. Dezember 2023 | Pflegehilfskraft14,15€ | Qualifizierte Hilfskraft15,25€ | Pflegefachkraft18,25€ |
Mehr Geld für Beschäftigte in der Altenpflege
Angestellten in der Altenpflege stehen im neuen Jahr zudem mehr freie Tage zu. Neben den gesetzlichen Urlaubstagen erhalten Altenpflegekräfte mit einer 5-Tage-Woche jeweils neun Tage Extra-Urlaub für die Jahre 2023 und 2024.
Mehr Einspeisevergütung für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen
Besitzer von Photovoltaik-Anlagen (PV) können ebenfalls freudig dem neuen Jahr entgegenblicken: Im Rahmen des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das größtenteils zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, werden unter anderem die Vergütungssätze angehoben, die PV-Besitzer für die Einspeisung von Strom aus Solarmodulen in das Stromnetz ausgezahlt bekommen. Anlagen bis 10 kWp (Kilowatt Peak) erhalten 8,2 Cent pro kWh, größere Anlagen ab 10 kWp immerhin noch 7,1 Cent pro kWh. Die höheren Einspeisevergütungen werden bereits ausgezahlt – auch rückwirkend – und gelten für Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.
Hier wird es teurer: Höhere Belastungen für Tabakkonsumenten
Weiter steigen im kommenden Jahr werden die Kosten für Raucher: Für eine Packung Zigaretten mit 20 Stück fällt erneut 10 Cent mehr Steuer an. Damit wird eine Packung Zigaretten im Durchschnitt 7,40€ kosten. Die Tabaksteuer wurde bereits zum 1. Januar 2022 erhöht. Der Gesetzgeber sieht vor, dass bis 2026 die Steuern auf Zigaretten stufenweise noch weiter steigen: In den Jahren 2025 und 2026 kommen noch einmal jeweils 15 Cent pro Packung hinzu.
Gleiches gilt auch für die Konsumenten von E-Zigaretten und Wasserpfeifentabak: Diese Produkte werden seit 2022 ebenfalls deutlich stärker vom Gesetzgeber besteuert. Für ein 10-Milliliter-Liquid, das aktuell rund 5,60€ kostet, soll der Wert bis 2026 um 3,20€ auf rund 7,20€ steigen. Im kommenden Jahr ist jedoch erstmal keine weitere Erhöhung geplant.
Mit gemischten Gefühlen ins neue Jahr
In Summe bringt das neue Jahr insbesondere für Arbeitnehmer und Familien einige finanzielle Entlastungen und mehr Geld im Portemonnaie mit sich. Auch wenn steigende Energiekosten und die anhaltend hohe Inflation im kommenden Jahr weiter spürbar sein werden, lohnt es sich, über einen Wertpapiersparplan oder den Vermögensaufbau Gedanken zu machen. Denn bereits mit kleinen Beträgen lässt sich kontinuierlich Vermögen aufbauen. Auch Ihre private Vorsorge sollten Sie nicht gänzlich aus den Augen verlieren.
Die Commerzbank berät Sie gerne hierzu.